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Technische Anforderungen für SOLAS (Rettungsrettung an Bord von Schiffen).

Anzahl Durchsuchen:0     Autor:Site Editor     veröffentlichen Zeit: 2026-01-13      Herkunft:Powered

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Technische Anforderungen für SOLAS (Rettungsrettung an Bord von Schiffen).


Der Kern der strengen Anforderungen von Anhang III des SOLAS-Übereinkommens für die Lebensrettung an Bord von Schiffen besteht darin, „100 % Personalkapazität, sofortige Verfügbarkeit, regelmäßige Wartung und Übungen“ sicherzustellen.

I. Grundlegende Ausrüstungs- und Kapazitätsanforderungen


1. Gesamtkapazität von Rettungsbooten und Flößen: 100 % des Bordpersonals (≥ 110 % für Passagierschiffe, die vor dem 1. September 2009 gebaut wurden), auf jeder Seite ausgerüstet, in der Lage, bei 15° Schlagseite/10° Trimmung normal auszulösen.


2. Schwimmwesten: 1 pro Person; 1 Extra für Wachpersonal; **5 % zusätzlicher Ersatz an Sammel-/Einstiegsstationen; für Erwachsene, die in der Lage sind, bewusstlose Personen umzudrehen, um sicherzustellen, dass Mund und Nase ≥ 120 mm aus dem Wasser herausragen; erhöhte Anforderungen an die Unterwasserstabilität ab 2026.


3. Rettungsringe: Eingeteilt nach Schiffslänge, ausgestattet mit selbstleuchtenden Lichtern und Rauchsignalen; Für Passagier-/Frachtschiffe gibt es klare Ebenen.


4. Signalausrüstung: Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr sind mit 12 Raketen-Fallschirm-Flammensignalen ausgestattet; 4 Seilwerfer oder 1 Seilkanone (für Schiffe ≥40m Länge).


II. Wichtige Anforderungen für Rettungsboote und Rettungsboote


ProjektErfordern
TypVollständig geschlossen (feuerfest/wasserdicht/selbstaufrichtend), mit Freifallfähigkeit, maximale Kapazität 150 Personen.
EinsatzVoll beladen und innerhalb von 5 Minuten bereit, ins Wasser zu gehen; bedienbar mit einer Neigung von 20° und einer Neigung von 10°.
AusrüstungJede Person sollte 3 l Wasser + 10.000 kJ Nahrung haben; ≥10 % Wärmeschutzvorrichtung; Kompass, Signalfackeln usw.
Gerät freigebenDer Davit und der Auslösehaken müssen regelmäßig überprüft werden und die Lastauslösevorrichtung muss ordnungsgemäß zurückgesetzt werden.


III. Wartung und Bohrer


1. Wöchentliche Inspektion: Sichtprüfung von Rettungsbooten/Rettungsbooten und Davits; Motorbetrieb für ≥3 Minuten.


2. Regelmäßige Inspektion: Jährliche Inspektion von Rettungsinseln durch eine akkreditierte Organisation; EPIRB-Batterien werden alle 2 Jahre ausgetauscht.


3. Übungen zum Verlassen von Schiffen: Wöchentlich für Passagierschiffe, monatlich für Frachtschiffe; Neue Besatzungsmitglieder müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Einsteigen eine praktische Ausbildung absolvieren.


IV. Wichtige Änderungen für 2020/2026


1. 1. Januar 2020: Standardisierte Anforderungen für Wartung, Reparatur, Betriebstests und Personalqualifikationen für Rettungsboote/Rettungsboote wurden von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation vereinheitlicht.


2. 1. Januar 2026: Rettungswesten wurden mit Anforderungen für „automatisches Kippen, stabiler Mund und Nase aus dem Wasser und konstante Leistung“ aktualisiert und die Anforderungen zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Lösens von Einzelschlingenhakensystemen wurden verschärft.


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