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Tipps für offene Flammeneinsätze auf Schiffen

Anzahl Durchsuchen:0     Autor:Site Editor     veröffentlichen Zeit: 2025-10-29      Herkunft:Powered

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Tipps für offene Flammeneinsätze auf Schiffen

Empfehlungen zur Sicherheit des Seeverkehrs


(1) Der Betrieb mit offenem Feuer muss einem strengen Arbeitsgenehmigungssystem unterliegen.


(2) Vor jeder Operation muss eine strenge Risikobewertung durchgeführt, die Operation sorgfältig organisiert und vorbeugende Maßnahmen umgesetzt werden. Auf Sicherheitsvorkehrungen muss Wert gelegt werden, und das beteiligte Personal muss entsprechend geschult werden.


(3) Vor jedem Betrieb mit offener Flamme muss die Arbeitsumgebung gemäß den Vorschriften überprüft werden und brennbare und explosive Materialien müssen vom Deck (oder der Ausrüstung) um den Zündpunkt herum, vom Bereich hinter der Kabine und mindestens innerhalb eines Radius von 1 Meter entfernt werden.


(4) Der Betrieb mit offenem Feuer muss bestimmte technische Bedingungen erfüllen:

  • die Konzentration des brennbaren Gases darf 1 % der unteren Explosionsgrenze nicht überschreiten und die relative Windgeschwindigkeit muss weniger als 13,8 m/s betragen;

  • Vor Arbeiten mit offenem Feuer sollten alle Kabel, die den Einsatzort beeinträchtigen könnten, entfernt oder deren Stromversorgung unterbrochen und sicher abgedeckt werden.

  • Abnehmbare Rohre und andere Komponenten sollten zur Schweißreparatur in einen Schweißraum oder einen sicheren Ort gebracht werden. Vor Arbeiten mit offenem Feuer in geschlossenen Räumen sollte für ausreichende und kontinuierliche Belüftung gesorgt werden, um sicherzustellen, dass der Sauerstoffgehalt in der Luft 19,5 % erreicht.

  • Bevor Arbeiten mit offenem Feuer in Heizöltanks, Schmieröltanks, Ölversorgungstanks, Pumpenräumen, Isoliertanks, Ballasttanks usw. durchgeführt werden, muss eine von der zuständigen Abteilung ausgestellte „Bescheinigung für die Entfernung brennbarer Gase aus Schiffen“ eingeholt werden.

  • Für Abteilungen oder Räume, die die Explosionsprüfung bestanden haben, muss der Betrieb mit offener Flamme innerhalb von 4 Stunden beginnen, andernfalls muss eine neue Explosionsprüfung und Genehmigung eingeholt werden. Schweißer müssen über ein von der zuständigen Behörde anerkanntes qualifiziertes Zertifikat verfügen.


(5) Überprüfen Sie sorgfältig die Betriebswerkzeuge, einschließlich der Unversehrtheit der hitzebeständigen Kleidung und der Schutzbrille, ob am Schweißgerät und an den Drähten Strom austritt und ob in den Sauerstoff- und Acetylenflaschen Gaslecks vorhanden sind.


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Wärmeisolierende Kleidung

Marine-CCS-Feuerlöschanzug

Feuerwehranzug aus Aluminium

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Sauerstoffflaschen

Pressluftatmer

Umluftunabhängiges Atemschutzgerät


(6) Bereiten Sie Feuerlöscher und medizinische Hilfsgeräte vor.

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Meeresinternes Kohlendioxid

Feuerlöschsystem

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Marineinternes HFC-227ea

Feuerlöschsystem


(7) Definieren Sie klar die Umstände, unter denen der Betrieb mit offenem Feuer verboten ist.


(8) Nach Abschluss der Arbeiten mit offenem Feuer sollte die Baustelle gereinigt werden und Bereiche, in denen möglicherweise Funken versprüht wurden, sollten gründlich inspiziert werden, um Brände zu verhindern.


(9) Schiffe sollten die Brandschutz- und Notfallmaßnahmen regelmäßig verstärken.


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